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Was im Geldspielgesetz steht und wer auf der Liste der Behörde erscheint

Legales Online Casino Schweiz: zehn Konzessionen, nachgeschlagen bei der ESBK

Zehn Schweizer Spielbanken dürfen ihre Spiele online anbieten, und die Aufsichtsbehörde veröffentlicht sie mit Adresse und Startdatum. Diese Seite gibt beides wieder: die Liste der Behörde und die Artikel des Gesetzes, auf die sie sich stützt — mit Nummern, zum Nachlesen.

Autor: Jonas KellerRedaktion: Mara BrunnerZuletzt geprüft:

Konzessionierte Online-Plattformen10
GesetzSR 935.51
In Kraft seit1. Januar 2019
Artikel zur SperrungArt. 86
Domains auf der Sperrlisterund 2 000
Stand der Liste25. August 2026

Die meistgestellte Frage zu diesem Thema lautet, ob ein legales Online Casino Schweiz überhaupt existiert, und sie hat eine kurze Antwort: Ja, zehn Stück, und die Aufsichtsbehörde veröffentlicht sie namentlich.

Diese Seite tut, was der Rest dieser Website auch tut — sie gibt wieder, was in einem Dokument steht, mit der Stelle, an der es steht. Für den Gesetzestext ist das die Systematische Rechtssammlung unter SR 935.51, für die Liste der Konzessionäre die Seite der Eidgenössischen Spielbankenkommission. Beides ist öffentlich und in zwei Minuten selbst nachzuschlagen. Eine Rechtsberatung ist das nicht und soll es nicht sein.

Auf dieser Seite8 Abschnitteöffnen
  1. Nº 01Die zehn Adressen, die die Behörde selbst nennt
  2. Nº 02Was das Gesetz dazu sagt, Artikel für Artikel
  3. Nº 03Warum die Angebote auf dieser Website nicht auf der Liste stehen
  4. Nº 04Was das für die Zahlen auf dieser Website bedeutet
  5. Nº 05Die Lücke zwischen Konzessionsliste und Spielkatalog
  6. Nº 06Was auf dieser Seite nicht steht
  7. Nº 07Die Zahlen dieser Seite auf einen Blick
  8. Nº 08Häufige Fragen

Die zehn Adressen, die die Behörde selbst nennt

Die ESBK führt eine Übersicht der Spielbanken mit Online-Plattform. Sie enthält den Namen der Spielbank, die Web-Adresse und das Datum, an dem das Online-Geschäft startete. Stand der Veröffentlichung: 17. März 2026.

Die Spielbanken mit einer Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb, wie sie die Eidgenössische Spielbankenkommission auf ihrer Seite „Online-Spielbanken“ führt. Veröffentlichungsstand 17. März 2026, gelesen am 4. Oktober 2026. Die Spalte rechts nennt das von der Behörde angegebene Datum, an dem das Online-Geschäft startete.
SpielbankWeb-AdresseStart des Online-Geschäfts
Casino Badenjackpots.ch05.07.2019
Casino Luzernmycasino.ch22.08.2019
Casino Pfäffikononline.swisscasinos.ch02.09.2019
Casino Davoscasino777.ch09.09.2019
Casino Interlakenstarvegas.ch24.02.2020
Casino Bern7melons.ch15.09.2020
Casino Meyrinpasino.ch16.11.2020
Casino Luganoswiss4win.ch01.03.2021
Casino Mendrisioadmiral.ch16.07.2025
Casino Locarnocasineo.ch17.03.2026

Zwei Dinge fallen an dieser Liste auf, und beide sagen mehr als jede Bewertung.

Erstens ist sie kurz. Zehn Adressen für einen Markt von achteinhalb Millionen Menschen heisst, dass hinter jedem dieser Namen eine landbasierte Spielbank steht — das Online-Angebot ist in der Schweiz an ein bestehendes Haus gekoppelt und nicht einzeln zu haben.

Zweitens trägt sie Daten. Die erste Plattform ging am 5. Juli 2019 ans Netz, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, die jüngste am 17. März 2026. Wer wissen will, wie alt ein Angebot ist, liest es hier ab und nicht aus einer Werbeaussage.

Was das Gesetz dazu sagt, Artikel für Artikel

Das Bundesgesetz über Geldspiele ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Vier seiner Artikel beantworten die Fragen, die zu diesem Thema tatsächlich gestellt werden.

Artikel 9 — die Erweiterung der Konzession. Der Bundesrat erweitert eine bestehende Konzession um das Recht, Spielbankenspiele online durchzuführen, wenn die Gesuchstellerin auch unter Berücksichtigung ihres Online-Angebots die Voraussetzungen von Artikel 8 erfüllt. Die ESBK ergänzt dazu auf ihrer eigenen Seite, dass es damit nicht getan ist: Jede einzelne Spielform braucht zusätzlich eine Bewilligung der Kommission, bevor sie online laufen darf. Zwei Schritte, zwei Behörden, und erst danach steht eine Adresse auf der Liste oben.

Artikel 86 — die Sperrung des Zugangs. Der Wortlaut ist knapp: Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen ist zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Gesperrt wird dabei ausschliesslich der Zugang zu Spielen, deren Veranstalterinnen ihren Sitz im Ausland haben oder ihn verschleiern. ESBK und interkantonale Behörde führen je eine Sperrliste für ihren Zuständigkeitsbereich, die Fernmeldedienstanbieterinnen setzen die Sperre um. Die Liste der ESBK vom 25. August 2026 umfasst gut zweitausend Domains.

Artikel 130 — Verbrechen und Vergehen. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für denjenigen, der vorsätzlich ohne die nötigen Konzessionen oder Bewilligungen Spielbankenspiele oder Grossspiele durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt. Wird die Tat gewerbs- oder bandenmässig begangen, sind es bis zu fünf Jahren. Der Artikel richtet sich, Wort für Wort, an die Veranstalterseite.

Artikel 131 — Übertretungen. Busse bis zu 500 000 Franken, unter anderem für Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele und für Werbung für bewilligte Spiele, die sich an gesperrte Personen oder Minderjährige richtet.

Was in diesen Strafbestimmungen nicht steht, ist ebenso bemerkenswert wie das, was dort steht: Die Teilnahme am Spiel ist in Artikel 130 und 131 nicht als Tatbestand aufgeführt. Die Artikel sprechen von Durchführen, Organisieren, Zurverfügungstellen und Bewerben.

Warum die Angebote auf dieser Website nicht auf der Liste stehen

Diese Seite vergleicht elf Anbieter, und keiner von ihnen ist Schweizer Konzessionär. Das ist kein Versehen und wird hier auch nicht verwischt.

Sie halten Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen — Curaçao und Anjouan —, und wir haben diese Einträge in den jeweiligen Registern nachgeschlagen, mit Nummer und Inhaberfirma. Was dabei herauskam, steht auf Woran sich ein Anbieter prüfen lässt: in einem Fall ist die Firma auf der Website eine andere als die im Register, und genau solche Abweichungen sind der Grund, warum wir Register überhaupt lesen.

Eine Lizenz aus Curaçao und eine Konzession der ESBK sind dabei nicht zwei Stufen derselben Leiter, sondern zwei verschiedene Listen. Wer die eine hat, steht deshalb nicht auf der anderen, und wir schreiben an keiner Stelle etwas anderes.

Was das für die Zahlen auf dieser Website bedeutet

Die Auszahlungsquoten, um die es hier überwiegend geht, hängen an der Fassung des Studios und nicht an der Jurisdiktion des Betreibers. Dieselbe Fassung von BGaming zahlt mit 99 Prozent aus, gleich in welcher Lobby sie läuft; dieselbe Fassung von Hacksaw Gaming liegt je nach Einstellung zwischen 98,98 und 88,20 Prozent. Nachzurechnen ist das im Quotenvergleich über alle 36 Fassungen.

Was dagegen sehr wohl an der Jurisdiktion hängt, sind die Dinge, die nach der Runde kommen: Auszahlungsgrenzen, Prüfschwellen, Fristen. Die stehen in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und wie weit sie auseinandergehen, zeigt die Seite zur Auszahlung.

Auszahlungsquoten der Plinko-Fassungen, umgerechnet in Franken je 1 000 Franken Umsatz

Die Quoten stammen aus den Spielseiten der Studios, die Franken sind die Umrechnung: 99 Prozent sind zehn Franken je 1 000 Franken Umsatz, 88,2 Prozent sind 118. Zwischen der ersten und der letzten Zeile liegt der Faktor zwölf.

Die Lücke zwischen Konzessionsliste und Spielkatalog

Für das Spiel, um das es hier geht, gibt es noch eine zweite Beobachtung, und sie betrifft die Kataloge.

Die zehn konzessionierten Plattformen führen Arcade- und Crash-Titel in unterschiedlichem Umfang; welche Fassung von Plinko dort jeweils läuft und mit welcher ausgewiesenen Quote, steht in deren eigenen Spielfenstern und nicht in der Konzessionsliste. Die Behörde listet Betreiber, nicht Spielversionen. Wer wissen will, welche der sechsunddreissig Fassungen vor ihm liegt, liest die Informationsklappe im Spiel — bei jedem Anbieter, konzessioniert oder nicht. Wie man sie auseinanderhält, steht auf Dieselbe Rechnung in 36 Fassungen.

Was auf dieser Seite nicht steht

Keine Einschätzung, was jemand tun soll. Diese Seite gibt zwei Dokumente wieder und ordnet sie zueinander; die Frage, was daraus für einen einzelnen Menschen folgt, beantwortet ein Gesetzestext nicht und wir auch nicht.

Keine Anleitung, wie sich eine Sperre umgehen lässt. Danach wird gesucht, und auf dieser Website steht es nicht — weder hier noch an anderer Stelle.

Keine Behauptung, eine ausländische Lizenz sei einer Schweizer Konzession gleichwertig. Was eine ausländische Lizenz tatsächlich belegt, ist eng begrenzt: dass eine Firma in einem Register eingetragen ist, unter einer Nummer, zu einem Datum. Mehr steht dort nicht, und mehr schreiben wir auch nicht — nachzulesen unter Quellen und Rechenweg.

Die Zahlen dieser Seite auf einen Blick

Zehn konzessionierte Online-Plattformen, Stand 17. März 2026. Gut zweitausend Domains auf der Sperrliste der ESBK vom 25. August 2026. Vier Artikel im Geldspielgesetz, die die Fragen dazu beantworten: 9, 86, 130 und 131. Ein Gesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019.

Alles davon ist öffentlich, und alles davon ist in wenigen Minuten selbst nachzuschlagen — auf der Seite der Eidgenössischen Spielbankenkommission und in der Systematischen Rechtssammlung unter SR 935.51. Wer diese Website insgesamt einordnen will, findet das Vorgehen auf Über die Seite.

Die Anbieter, bei denen sich das praktisch spielen lässt, stehen gesammelt unter Plinko Casino Schweiz.

Dieselbe Frage in den Nachbarländern beantwortet jedes Recht anders: Plinko Deutschland, Plinko Österreich und Plinko Frankreich.

Häufige Fragen

Ist Plinko in der Schweiz legal?
Geregelt ist nicht das Spiel, sondern das Angebot. Die ESBK führt ein Verzeichnis der zugelassenen Online-Spielbankenangebote; es umfasst zehn Einträge mit Domain und Startdatum. Ein Spiel, das in einem dieser Angebote läuft, bewegt sich im zugelassenen Rahmen — vorausgesetzt, die Behörde hat das einzelne Spiel bewilligt, was Art. 9 zusätzlich zur erweiterten Konzession verlangt. Angebote ohne diese Zulassung fallen unter Art. 86: Der Zugang dazu ist zu sperren, und die Sperrliste vom 25. August 2026 umfasste über zweitausend Domains.
Welche Strafe droht für illegale Glücksspiele in der Schweiz?
Das Geldspielgesetz nennt zwei Stufen. Art. 130 sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf — gerichtet an jene, die ein Spiel ohne Bewilligung durchführen oder veranstalten. Art. 131 Abs. 1 Bst. b nennt Busse bis 500 000 Franken, ausdrücklich auch für Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Die Teilnahme als Spieler ist in diesen Bestimmungen nicht als Straftatbestand aufgeführt. Das ist keine Rechtsauskunft, sondern die Wiedergabe der Artikel.
Welches ist das beste Online Casino in der Schweiz?
Diese Seite nennt keines, und zwar aus einem nachprüfbaren Grund: Die zehn konzessionierten Angebote unterscheiden sich in ihrer Zulassung gar nicht — sie stehen alle im selben Verzeichnis. Was sich vergleichen lässt, ist, was ein Anbieter über sich selbst veröffentlicht: ob die Ausweisprüfung beschrieben ist, ob eine Schwelle in Ziffern steht, ob eine Auszahlungsgrenze beziffert ist, ob eine Frist genannt wird. Von den elf Anbietern, die wir für diese Website gelesen haben, nennt genau einer eine Prüfschwelle in Ziffern.
Welche Online Casinos haben in der Schweiz eine Konzession?
Zehn. Die ESBK führt sie mit Web-Adresse und Startdatum: jackpots.ch, mycasino.ch, online.swisscasinos.ch, casino777.ch, starvegas.ch, 7melons.ch, pasino.ch, swiss4win.ch, admiral.ch und casineo.ch. Die Liste ist auf der Seite „Online-Spielbanken“ der Behörde veröffentlicht, Stand 17. März 2026.
Reicht eine Konzession für den Online-Betrieb aus?
Nein, es sind zwei Schritte. Artikel 9 des Geldspielgesetzes sieht eine Erweiterung der Konzession durch den Bundesrat vor; zusätzlich braucht jede einzelne Spielform eine Bewilligung der ESBK, bevor sie online laufen darf. Beides steht auf der Seite der Behörde nebeneinander.
Was passiert mit Angeboten ohne Schweizer Bewilligung?
Artikel 86 des Geldspielgesetzes sieht die Sperrung des Zugangs vor. ESBK und interkantonale Behörde führen je eine Sperrliste, die Fernmeldedienstanbieterinnen setzen die Sperre um. Die Liste der ESBK vom 25. August 2026 umfasst gut zweitausend Domains.
Welche Strafen nennt das Gesetz?
Artikel 130 nennt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für das Durchführen, Organisieren oder Zurverfügungstellen von Spielbankenspielen ohne Konzession, bei gewerbs- oder bandenmässiger Begehung bis zu fünf Jahren. Artikel 131 nennt Busse bis zu 500 000 Franken, unter anderem für Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele.
Sind die auf dieser Website verglichenen Anbieter Schweizer Konzessionäre?
Nein, und das steht in jeder Tabelle. Sie halten Lizenzen aus Curaçao und Anjouan, die wir im jeweiligen Register nachgeschlagen haben. Auf der Liste der ESBK-Konzessionäre steht keiner von ihnen — das sind zwei verschiedene Listen, und wir vermischen sie nicht.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Aus zwei Quellen: der Seite „Online-Spielbanken“ der ESBK für die Liste der Konzessionäre und dem Gesetzestext SR 935.51 auf Fedlex für die Artikel. Beide wurden am 4. Oktober 2026 gelesen, die Artikelnummern stehen im Text.

Quellen dieser Seite

  1. Die zehn konzessionierten Online-Spielbankenangebote mit Domain und StartdatumESBK, Verzeichnis der zugelassenen Online-Spielbanken, Stand 17. März 20264. Oktober 2026
  2. Erweiterung der Konzession, Sperrung nicht zugelassener Angebote, StrafrahmenGeldspielgesetz (SR 935.51), Art. 9, Art. 86, Art. 130, Art. 1314. Oktober 2026
  3. Welche Domains in der Schweiz gesperrt sind und welche nichtESBK, Sperrliste vom 25. August 2026 (2 067 Domains)4. Oktober 2026

Gelesen und notiert von der Redaktion. Woher jede einzelne Zahl stammt und was hier bewusst nicht behauptet wird, steht unter Quellen und Rechenweg.