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Wer das schreibt: woher jede Klauselnummer dieser Website kommt

Jonas Keller — Dokumente und Register

Eine Lizenznummer im Fussbereich einer Casino-Website ist keine Quelle, sondern eine Behauptung. Diese Seite sagt, wer die Dokumente dieser Website nachschlägt, nach welcher Regel, und was dabei herauskam — unter anderem ein Fall, in dem das Register einen anderen Inhaber nennt als der Betreiber selbst.

Autor: Jonas KellerRedaktion: Mara BrunnerZuletzt geprüft:

Zuständig fürDokumente
Gelesene Anbieter11
Angaben je Anbieter4
Anbieter mit beziffertem Schwellenwert1
Zahlen von Bewertungsportalen0
Zuletzt geprüft4. Oktober 2026
Gezeichnetes Porträt von Jonas Keller prüft Register

Wer das schreibt

Jonas Keller

Dokumente und Register

Alles, was sich nachschlagen lässt: Geschäftsbedingungen, Bonusbedingungen, Lizenzregister, das Verzeichnis der ESBK und die Sperrliste daneben.

  • Jede Angabe kommt mit der Stelle, an der sie steht — Klausel-, Artikel- oder Registernummer.
  • Eine Lizenznummer im Fussbereich einer Website ist keine Quelle, sondern eine Behauptung.
  • Keine Zahl stammt von einem Bewertungsportal, und keine aus einem Archiv.

Methode

Beim Abgleich zweier Register stand zu einer Marke ein anderer Inhaber als der, den der Betreiber selbst nennt. Dieser Fall steht auf der Konzessionsseite, mit beiden Einträgen.

Vollständige Methode und QuellenZuletzt geprüft: 4. Oktober 2026

Die Rechnung sagt, was eine Runde kostet. Sie sagt nichts darüber, ob das Geld wieder herauskommt. Diese zweite Hälfte steht in Dokumenten, und die liegen auf meinem Tisch.

Was auf meinem Tisch liegt

Alles, was sich nachschlagen lässt: Geschäftsbedingungen, Bonusbedingungen, Lizenzregister, das Verzeichnis der Eidgenössischen Spielbankenkommission und die Sperrliste daneben.

Die Rechenwege macht Mara Brunner, die Aufnahmen Noah Brändli. Meine Seiten liest Mara gegen, ihre lese ich.

Gezeichnetes Porträt eines jungen Mannes mit kurzem schwarzem Lockenhaar vor violettem Hintergrund.

Gezeichnet, nicht fotografiert: Jonas Keller, zuständig für die Dokumente und die Registereinträge — die Klauselnummern in unseren Tabellen, etwa Pkt. 11.5 bei Rocketpot und Pkt. 9.6 bei Wild.io, stammen aus dieser Arbeit.

Die Regel

Jede Angabe kommt mit der Stelle, an der sie steht. Klauselnummer, Artikelnummer, Registereintrag.

Das klingt nach Formalismus und ist das Gegenteil davon: eine Angabe ohne Fundstelle lässt sich nicht widerlegen, und was sich nicht widerlegen lässt, ist keine Information. Mit Nummer kann jeder Leser das Dokument öffnen und sehen, ob die Zeile noch so dasteht.

Vier Fragen, bei jedem gleich gestellt

Ist die Identitätsprüfung beschrieben? Fast alle tun es, in wenigen Zeilen.

Wird ein Betrag genannt, ab dem sie ausgelöst wird? Von elf Anbietern beziffert ihn einer. Die übrigen beschreiben das Verfahren, ohne je eine Summe zu nennen.

Steht ein Auszahlungsdeckel in Zahlen? Hier sind die Unterschiede gross, und es sind echte Unterschiede, keine Eindrücke.

Ist eine Bearbeitungsfrist angegeben? Wo sie steht, trägt sie oft einen Vorbehalt, der sie wieder aufhebt.

Höchstgewinn im Spiel und Auszahlungsgrenze in den Bedingungen nebeneinander

Zwei verschiedene Zahlen: Was die Fassung zahlen kann, steht im Spiel; was in welcher Zeit das Konto verlässt, steht in den Bedingungen des Anbieters. Rocketpot nennt 5 000 USD im Monat in Punkt 11.5, Wild.io 100 000 USD die Woche in Punkt 9.6.

Diese vier Antworten geben der Tabelle auf der Startseite ihre Reihenfolge. Ein Anbieter steht weiter oben, weil er mehr über sich selbst geschrieben hat — nicht weil er besser zahlt und nicht weil er uns vergütet.

Warum eine Lizenznummer im Fussbereich nichts beweist

Sie ist eine Angabe des Anbieters über sich selbst, und sie steht an einer Stelle, die niemand prüft.

Nachprüfbar wird sie im Register der ausstellenden Behörde, nachgeschlagen unter der Domain des Anbieters. Dieser Abgleich hat bei einer Marke einen Eintrag zutage gefördert, in dem ein anderer Inhaber steht als der, den der Betreiber selbst nennt. Der Fall steht mit beiden Einträgen auf der Konzessionsseite.

Das Verzeichnis und die Sperrliste

Die Schweiz ist der einzige der vier Nachbarmärkte mit einem namentlichen Verzeichnis. Die ESBK trägt dort jedes bewilligte Online-Angebot mit Domain und Aufschaltdatum ein; es sind zehn.

Daneben steht eine zweite, längere Liste: die der Domains, deren Zugang gesperrt werden muss. Bei unserer Lesung waren es über zweitausend Einträge.

Beide zusammen geben ein ehrlicheres Bild als jede Rangliste: was bewilligt ist, ist kurz und benannt — und der Rest ist lang und ebenfalls benannt.

Was ich nicht tue

Von Bewertungsportalen übernehmen. Keine Zahl dieser Website stammt von einer anderen Vergleichsseite. Schreiben zwei Seiten voneinander ab, überlebt ein falscher Wert dort jahrelang.

Archive und Zwischenspeicher benutzen. Eine Angabe, die sich nicht an ihrer Quelle wiederfinden lässt, wird nicht veröffentlicht.

Eine fehlende Zahl ersetzen. Wo kein Betrag genannt wird, steht, dass keiner genannt wird. Das ist die Feststellung.

Rechtsauskunft geben. Die Rechtsseiten dieser Website nennen Artikel, Behörde und die Folge daraus. Für eine persönliche Lage ist eine Anwältin zuständig, nicht eine Vergleichsseite.

Was ein Bonus wirklich kostet

Ein Beispiel, bei dem die beiden Ressorts zusammenkommen. Ein Bonus wird an einer einzigen Zahl gemessen: dem geforderten Umsatz, bevor eine Auszahlung möglich ist — und diese Zahl steht in den Bonusbedingungen, nicht auf dem Banner.

Zweihundert Franken mit einer Forderung von zwanzigfachem Umsatz bedeuten viertausend Franken zu spielen. Bei 97 Prozent sind das hundertzwanzig Franken rechnerische Einbehaltung, also mehr als die Hälfte des Bonus — und das noch vor jeder Frage nach Glück.

Einzahlung, Umsatz und rechnerischer Rückbehalt im Vergleich

Die Auszahlungsquote misst den Umsatz, nicht die Einzahlung: 200 Franken, zwanzigmal eingesetzt, sind 4 000 Franken Umsatz. Bei 97 Prozent bleiben davon rechnerisch 120 Franken beim Anbieter, bei 88,2 Prozent 472.

Dazu kommt die Anrechnung: manche Anbieter zählen Spiele dieser Art nur teilweise oder gar nicht an den geforderten Umsatz an. Auch das steht in den Bedingungen, mit Klauselnummer.

Wie Korrekturen laufen

Oben auf jeder Seite steht das Datum der letzten Prüfung, und es bezieht sich auf den Inhalt, nicht auf eine kosmetische Änderung. Ändert ein Betreiber eine Klausel, ändert sich das Datum zusammen mit der Zeile.

Was gerechnet, was aus einer Erstquelle übernommen und was bewusst nicht behauptet wird, steht vollständig unter Quellen und Methode.

Die Redaktion im Überblick: wer was verantwortet. Der Vergleich selbst: Plinko Schweiz.

Häufige Fragen

Woher kommen die Angaben über die Anbieter?
Aus ihren eigenen Geschäfts- und Bonusbedingungen, nicht aus Bewertungsportalen. Wo eine Frist, ein Schwellenwert oder ein Deckel genannt wird, steht er schriftlich im Dokument und wird mit der Klauselnummer übernommen. Wo er fehlt, ist das Fehlen selbst die Feststellung.
Warum ist eine Lizenznummer im Fussbereich keine Quelle?
Weil sie eine Angabe des Anbieters über sich selbst ist. Nachprüfbar wird sie erst im Register der ausstellenden Behörde, nachgeschlagen unter der Domain des Anbieters. Genau dieser Abgleich hat einen Fall sichtbar gemacht, in dem das Register einen anderen Inhaber nennt als die Website.
Was sind die vier Angaben, die bei jedem geprüft werden?
Ist die Identitätsprüfung beschrieben? Wird ein Betrag genannt, ab dem sie ausgelöst wird? Steht ein Auszahlungsdeckel in Zahlen? Ist eine Bearbeitungsfrist angegeben? Alle vier haben gemeinsam, dass sie in einem öffentlichen Dokument stehen und jederzeit nachgelesen werden können.
Wie viele Anbieter beziffern einen Schwellenwert?
Einer von elf. Die übrigen beschreiben das Verfahren, ohne je einen Betrag zu nennen: der Satz ist da, die Zahl fehlt. Das ist die aussagekräftigste Feststellung der ganzen Lesung, und sie bestimmt die Reihenfolge der Tabelle auf der Startseite.
Werden Archive oder zwischengespeicherte Seiten verwendet?
Nein. Weder öffentliche Archive noch Zwischenspeicher noch Aufnahmen von anderen Websites. Eine Angabe, die sich nicht selbst an ihrer Quelle wiederfinden lässt, wird nicht veröffentlicht.

Quellen dieser Seite

  1. Prüfschwellen, Auszahlungsdeckel und Fristen, mit KlauselnummerGeschäfts- und Bonusbedingungen der elf Anbieter selbst3. Oktober 2026
  2. Die zehn Online-Spielangebote mit Schweizer KonzessionESBK, Verzeichnis der bewilligten Online-Spielbanken4. Oktober 2026
  3. Inhaber und Status der angegebenen LizenzenRegister der jeweils ausstellenden Behörde3. Oktober 2026

Gelesen und notiert von der Redaktion. Woher jede einzelne Zahl stammt und was hier bewusst nicht behauptet wird, steht unter Quellen und Rechenweg.