Zum Inhalt springen
PlinkoSchweizUm Geld spielenDemo
Unsere Wahl Den Anbieter öffnen

Ein Markt, der nicht nach Erlaubnisinhabern sortiert ist, sondern nach einer Konzession

Plinko Österreich: warum hier alles an einer Lizenz hängt

Deutschland führt ein Verzeichnis mit Erlaubnisinhabern, die Schweiz eines mit zehn Konzessionen. Österreich hat für das Glücksspiel im Internet eine einzige, und das verändert jede Frage, die man zu Plinko Österreich stellen kann — von der Anbieterwahl bis zu dem, was im Streitfall übrig bleibt.

Autor: Jonas KellerRedaktion: Mara BrunnerZuletzt geprüft:

Konzessionen für Online-Glücksspiel1
Vergeben aneinen einzigen Anbieter
EU-Lizenz genügtnein
Gesetzesstelle§ 12a und § 14 GSpG
Spielarten im Gesetz benanntelektronische Lotterien
Plinko dort genanntnein

In Österreich suchen monatlich rund siebzig Menschen nach Plinko Österreich und ebenso viele nach „Plinko Echtgeld“. Die Suche sieht aus wie die deutsche, die Antwort sieht völlig anders aus — weil der Markt anders gebaut ist.

Deutschland prüft Spielarten: eine Liste erlaubter Kategorien, dazu harte Zahlen für jede. Österreich prüft Anbieter: eine einzige Konzession für das gesamte Online-Angebot. Wer von der einen Logik in die andere wechselt, stellt die falschen Fragen.

Eine Konzession, nicht eine Liste

Das Glücksspielgesetz regelt das Glücksspiel über elektronische Medien unter dem Begriff der elektronischen Lotterien: Spiele, bei denen die Teilnahme unmittelbar über elektronische Medien erfolgt und die Entscheidung über das Ergebnis zentralseitig fällt. Das ist breit gefasst und meint das Online-Angebot im Ganzen.

Die entscheidende Zahl steht daneben: Für diesen Bereich darf bundesweit nur eine einzige Konzession vergeben werden. Nicht mehrere, nicht eine pro Spielart, nicht eine pro Bundesland.

Damit fällt die Frage weg, die auf den meisten Vergleichsseiten den ganzen Text trägt — welcher von vielen lizenzierten Anbietern der beste ist. In Österreich gibt es diese Auswahl im Rechtssinn nicht.

Was das Ministerium dazu schreibt

Zwei Sätze aus dem FAQ des Bundesministeriums für Finanzen beantworten die zwei häufigsten Rückfragen, und beide sind kurz genug, um sie wörtlich zu nehmen.

Zur Frage, ob es auch ohne österreichische Konzession geht: Glücksspiele „dürfen weder real noch online im Internet ohne Konzession nach dem Glücksspielgesetz entgeltlich angeboten werden“.

Zur Frage, ob eine europäische Lizenz reicht: „Eine etwa in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat erteilte Konzession berechtigt nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich!“ — das Ausrufezeichen steht im Original.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Lizenzlisten im Netz auseinanderfallen. Eine Nummer aus Malta, Curaçao oder Anjouan ist eine echte Nummer eines echten Registers, und sie beantwortet trotzdem nicht die Frage, die hier gestellt wird.

Was ein Register beantwortet und was nicht

Weil die Konzessionsfrage in Österreich mit einem Satz erledigt ist, bleibt die zweite Hälfte der Prüfung umso wichtiger: was ein Anbieter über sich selbst veröffentlicht.

Diese Hälfte ist in jedem Markt dieselbe und hängt an keinem Register. Wird die Identitätsprüfung beschrieben? Steht eine Summe dabei, ab der sie greift? Ist eine Auszahlungsgrenze in Ziffern genannt? Ist eine Bearbeitungsfrist beziffert? Von elf gelesenen Anbietern nennt genau einer eine Prüfschwelle in Ziffern — der Rest beschreibt sie, ohne eine Zahl zu nennen.

Wie diese fünf Prüfungen gehen, steht unter Plinko seriös spielen; was wir beim Lesen der Lizenzeinträge gefunden haben — darunter ein Fall, in dem im Register ein anderer Inhaber steht als auf der Seite —, steht unter Quellen und Rechenweg.

Höchstgewinn im Spiel und Auszahlungsgrenze in den Bedingungen nebeneinander

Zwei verschiedene Zahlen: Was die Fassung zahlen kann, steht im Spiel; was in welcher Zeit das Konto verlässt, steht in den Bedingungen des Anbieters. Rocketpot nennt 5 000 USD im Monat in Punkt 11.5, Wild.io 100 000 USD die Woche in Punkt 9.6.

Was vom Spiel selbst bleibt

Die Konzessionslage ändert nichts an der Rechnung hinter dem Feld, und die ist in jedem Land dieselbe. Achtzehn Studios führen ein Spiel dieses Namens, zusammen sechsunddreissig Fassungen, und zwischen der günstigsten und der teuersten liegen 10,8 Prozentpunkte Auszahlungsquote: 99 Prozent gegen 88,20.

Auf 1 000 Franken Umsatz sind das 10 Franken gegen 118 — dasselbe Feld, dieselbe Kugel, fast das Zwölffache an Kosten. Welche Fassung wo läuft, ist damit die Entscheidung, die am meisten Geld bewegt, und sie hat mit Lizenzen nichts zu tun. Die vollständige Reihenfolge steht im Quotenvergleich.

Auszahlungsquoten der Plinko-Fassungen, umgerechnet in Franken je 1 000 Franken Umsatz

Die Quoten stammen aus den Spielseiten der Studios, die Franken sind die Umrechnung: 99 Prozent sind zehn Franken je 1 000 Franken Umsatz, 88,2 Prozent sind 118. Zwischen der ersten und der letzten Zeile liegt der Faktor zwölf.

Erkennen lässt sich die Fassung an genau einer Stelle: der Informationsklappe im Spielfenster, meist hinter dem Fragezeichen. Dort stehen Herausgeber, Quote und die Multiplikatortabelle zur eingestellten Kombination. Ausführlich: Dieselbe Rechnung in 36 Fassungen.

Ohne Einsatz ansehen

Was auf dieser Seite über Risikostufen und Reihenzahl steht, lässt sich am Feld selbst nachsehen. Die Fassung von Spribe läuft öffentlich mit Spielgeld, ohne Anmeldung und ohne Einzahlung.

Lädt erst auf Klick: vorher wird kein einziges Byte des Studios geladen.

Die öffentliche Demo des Studios Spribe, mit Spielgeld und ohne Anmeldung. Sie zeigt das Spiel — nicht einen bestimmten Anbieter und nicht dessen Auszahlungsverhalten. Andere Studios bauen eigene Fassungen mit anderen Multiplikatoren.

Was die kostenlose Fassung zeigt und wo sie endet, steht auf der Demoseite.

Vier Nachbarn, vier Modelle

Österreich hat eine Konzession. Deutschland hat eine Liste erlaubter Spielarten und für die passende Kategorie fünf Zahlenvorgaben, von denen eine Plinko-Runde keine einhält — fünf Sekunden Mindestdauer, ein Euro Höchsteinsatz, kein Autostart, kein Jackpot, kein Parallelspiel. Nachgerechnet steht das auf Plinko Deutschland.

Frankreich lässt online drei Kategorien zu, und Casinospiele sind in keiner davon: Plinko Frankreich.

Die Schweiz führt ein Verzeichnis mit zehn konzessionierten Angeboten und daneben eine Sperrliste mit über zweitausend Domains — beides öffentlich und beides nachgeschlagen unter Konzessionen.

Vier Länder nebeneinander, und keine Antwort lässt sich auf das nächste übertragen. Das ist der eigentliche Befund dieser drei Seiten.

Die Übersicht für den Schweizer Markt, mit elf gelesenen Anbietern: Plinko Casino Schweiz.

Häufige Fragen

Wie viele Online-Konzessionen gibt es in Österreich?
Eine. Das Glücksspielgesetz sieht für elektronische Lotterien — also das Glücksspiel über elektronische Medien, zu dem das Online-Angebot zählt — bundesweit eine einzige Konzession vor. Das ist der grundlegende Unterschied zu Deutschland mit seinem Verzeichnis von Erlaubnisinhabern und zur Schweiz mit ihren zehn konzessionierten Angeboten.
Reicht eine Lizenz aus Malta oder Curaçao?
Nein, und das Finanzministerium schreibt es ausdrücklich hin: „Eine etwa in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat erteilte Konzession berechtigt nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich!“ Dasselbe Papier hält fest, Glücksspiele dürften weder real noch online ohne Konzession nach dem Glücksspielgesetz entgeltlich angeboten werden.
Steht Plinko irgendwo im österreichischen Gesetz?
Nein. Das Gesetz benennt Spielarten wie Lotto, Toto, Zusatzspiele und elektronische Lotterien, nicht einzelne Spieltitel. Ein Spiel mit fallender Kugel ist dort so wenig erwähnt wie jedes andere Lobbyspiel — die Frage läuft deshalb nicht über den Spielnamen, sondern über die Konzession dessen, der es anbietet.
Was heisst „elektronische Lotterien“ genau?
Das Gesetz meint damit Spiele, bei denen die Teilnahme unmittelbar über elektronische Medien erfolgt und die Entscheidung über das Spielergebnis zentralseitig fällt und über elektronische Medien zur Verfügung gestellt wird. Das ist bewusst breit gefasst und deckt das Online-Angebot als Ganzes, nicht einzelne Spielarten darin.
Was bleibt im Streitfall übrig?
Das Ministerium warnt in seinem FAQ, bei Anbietern ohne österreichische Konzession seien rechtliche Schritte „gegen allfällige Vorenthaltung von Gewinnen oder im Betrugsfall kaum möglich oder gar erfolgreich“. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine; es ist die Einschätzung der Behörde, die den Markt verwaltet.
Gilt dasselbe in Deutschland und der Schweiz?
Nein, und das ist der wichtigste Punkt an diesen drei Seiten. Deutschland erlaubt eine Liste von Spielarten unter engen Zahlenvorgaben, die Schweiz vergibt zehn Konzessionen und führt eine Sperrliste, Frankreich lässt online drei Kategorien zu und Casinospiele in keiner. Vier Nachbarmärkte, vier Modelle.

Quellen dieser Seite

  1. Elektronische Lotterien, die bundesweit einzige Konzession und der WerbemassstabGlücksspielgesetz (GSpG), § 12a, § 14 und § 564. Oktober 2026
  2. Dass ohne Konzession nach dem GSpG nichts entgeltlich angeboten werden darf und eine EU-Lizenz dafür nicht genügtBundesministerium für Finanzen, FAQ zum Glücksspielmonopol4. Oktober 2026
  3. Quote, Reihenzahl und Höchstmultiplikator der laufenden FassungenSpielseiten der 18 Studios3. Oktober 2026

Gelesen und notiert von der Redaktion. Woher jede einzelne Zahl stammt und was hier bewusst nicht behauptet wird, steht unter Quellen und Rechenweg.